Wir sind für Sie da – in verschiedener Weise

Das Wichtigste vorweg: Auch bei einer kirchlichen Bestattung sind Sie nicht an festgefügte Formen und Inhalte gebunden. Ihre Bedürfnisse und die für Sie und Ihre Familie hilfreichste Art eines Abschieds besprechen und erarbeiten wir im Gespräch mit Ihnen. Ein paar unverzichtbare Rahmenbedingungen und Eckdaten sind jedoch nötig und sinnvoll. Diese fassen wir hier zusammen.

Termine für Trauerfeiern und Beisetzungen

Für Beisetzungen auf dem Friedhof mit oder ohne anschliessende Abdankung in der Kirche - oder für Abschiedsfeiern in der Kirche ohne vorgängige Beisetzung gibt es feste, von der Zivilbehörde festgelegte Tageszeiten, entweder um 11.00 Uhr (Kirchengeläut ab 10.45 Uhr) oder um 14.00 Uhr (Kirchengeläut ab 13.45 Uhr).

Sie sollten möglichst früh mit dem Pfarramt Kontakt aufnehmen, um mögliche Termine festzulegen, in Absprache mit Angehörigen und weiteren Beteiligten wie dem Sigristen-Team, Musikern u.a.

Die definitive Festlegung des Termins erfolgt nach Bewilligung durch die Zivilbehörde.
 

Zeitlicher Ablauf

In der Regel beginnen wir mit der Beisetzung auf dem Urnen- oder Erdgrab im Beisein der Trauergemeinde oder auch nur der Familie. Anschliessend begeben wir uns zur Abdankungsfeier in die Kirche.

Örtlichkeiten und Räume

Friedhof: Derzeit werden Urnen- oder Erd-Reihengräber sowie ein Urnen-Gemeinschaftsgrabfeld angeboten.

Kirche: In der Kirche stehen circa 180 Sitzplätze zur Verfügung. Eine Audio-Übertragung in das Kirchgemeindehaus mit weiteren circa 40 Plätzen ist möglich.

Die Kirche wird durch das Sigristen-Team mit passendem Zentralgesteck geschmückt, und die Osterkerze brennt. Spezielle Wünsche wie zum Beispiel zusätzlicher Privatschmuck können mit ihm abgesprochen werden.


Leitung von Abdankungen

Die Verantwortung für Abdankungsfeiern liegt stets beim zuständigen Pfarramt. Unsere Räumlichkeiten stehen Kirchen, Gemeinden und Gemeinschaften, die bei der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen im Kanton Bern (AKB) Mitglieds- oder Gaststatus haben, zur Verfügung.

Abschiedsfeiern, die ausschliesslich von kirchlich nicht dafür beauftragten Personen gehalten werden, können nicht in der Kirche stattfinden. Feiern in Zusammenarbeit dieser Personen mit einer Pfarrperson sind jedoch möglich.

Publikation der Abdankung

Nach der Festsetzung des definitiven Termins (siehe oben) werden Beisetzung und Abdankung in geeigneter Weise durch Versand oder Presse mitgeteilt. Hierbei kann Sie auch ein Bestattungsunternehmen unterstützen (siehe unten).

Auf Wunsch wird eine Todesanzeige in den Informationskästen der Kirchgemeinde ausgehängt.
 

Bestattungsunternehmen

Für einige Aufgaben (Sarg, Transporte, Druck von Todesanzeigen etc.) können Sie ein Bestattungsunternehmen beiziehen. Hier sind einige bewährte Bestattungsunternehmen unserer Region:

Bestattungsdienst Grunder AG
Bestattungsdienst P-+M. Rohrbach-Bettschen AG
Egli Bestattungen AG Bern
Thomas Müller Bestattungsdienst GmbH
Arche Bestattungen
aurora Bestattungen
finis – Bestattungen GmbH

Verstorbene mit auswärtigem Wohnsitz

Für die Durchführung der Abdankung ist grundsätzlich das Pfarramt des gesetzlichen Wohnsitzes (der oder des Verstorbenen) zuständig, auch wenn die Abdankung in der Kirche Stettlen stattfinden soll. Bei enger Beziehung zu Stettlen, zum Beispiel langjähriger Wohnsitz des Verstorbenen oder zahlreiche Angehörige in Stettlen, sind Ausnahmen möglich. Bitte klären Sie dies rechtzeitig mit dem hiesigen Pfarramt oder Kirchgemeinderat.

Die Beisetzung Auswärtiger auf dem Friedhof Stettlen muss mit der Zivilbehörde geregelt werden.
 

Verstorbene ohne Mitgliedschaft in der reformierten Kirche

Kirchliche Dienste sind auch für Personen möglich, die aus der Kirche ausgetreten sind oder nie Mitglied waren. Dies hängt auch von den Bedürfnissen der Angehörigen und allfälligen Wünschen der Verstorbenen ab. Die erbrachten Dienstleistungen der Kirchgemeinde (Pfarramt, Kirchenmusik, Sigristendienste, Infrastruktur) werden den Angehörigen nach geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
 

Kosten

Dienstleistungen der Kirchgemeinde (für Pfarrer, Sigristen, Orgelspiel, üblicher Schmuck, Heizung, Reinigung u.v.m.) sind gänzlich kostenfrei, wenn der oder die Verstorbene Mitglied der Stettler Kirchgemeinde war.

Für alle anderen Fälle oder ungewöhnlichen Zusatzaufwand gilt die Gebührenverordnung der Kirchgemeinde. Genauere Informationen erhalten Sie auch vom Sekretariat des Kirchgemeinderats.
 

Weitere Informationen

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn haben in Zusammenarbeit mit einigen anderen Kirchen eine hilfreiche Broschüre zu kirchlichen Bestattungen erarbeitet.

Informationen der Zivilbehörde (Einwohnergemeinde Stettlen) finden Sie hier. Für administrative Belange können Sie sich auch an die Gemeindeschreiberei wenden.