Kirchgemeindeversammlungen
finden in der Regel zweimal jährlich in der Kirche statt,
– im Sommer (Juni) an einem Wochentag (Dienstag) um 20 Uhr und
– im Winter (Dezember) im Anschluss an einen Gottesdienst um 10:30 Uhr.
Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislativbehörde der Kirchgemeinde. Die Einladung dazu erfolgt über die amtlichen Publikationen im Anzeiger und der Gemeindeseite Stettlen im "reformiert.".
Die Versammlungen sind öffentlich. Auch Gäste sind an den Versammlungen herzlich willkommen.
Stimmberechtigt
ist, wer der evang.-ref. Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr vollendet hat und seit mind. drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaft ist.
Verantwortlich sind
– Kirchgemeindepräsidium (Leitung der Versammlung),
– Kirchgemeinderat und Finanzverwalterin
Informationen
- ePublikation
- Gemeindeseite in der Monatszeitung "reformiert."
- Aushang
KIRCHENGUTSRECHNUNG
- Kirchengutsrechnung für das Jahr 2020 (Kurzfassung)
- Kirchengutsrechnung für das Jahr 2021 (Kurzfassung)
- Kirchengutsrechnung für das Jahr 2022 (Kurzfassung)
- Kirchengutsrechnung für das Jahr 2023
- Kirchengutsrechnung für das Jahr 2024
BUDGET
FINANZPLAN